Anbieter wechseln
Der Wechsel ist heute weitgehend automatisiert: der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim alten und um die technische Umstellung. Für den Verbraucher bleibt wenig zu tun.
Schritte im Überblick
- Vertragsdaten sammeln: bisheriger Anbieter, Kundennummer, Zählernummer, Vertragsende.
- Vergleichen: passenden neuen Tarif finden.
- Online abschließen: alle Daten beim neuen Anbieter eintragen.
- Bestätigung prüfen: Vertragsbestätigung und Wechseltermin schriftlich.
- Wechsel abwarten: in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Fristen
- Strom und Gas – gesetzliche Kündigungsfrist 6 Wochen, bei Preiserhöhung Sonderkündigungsrecht.
- Mobilfunk – nach Vertragsende monatlich kündbar (gilt für alle nach 2022 geschlossenen Verträge).
- Internet – ebenso monatlich kündbar nach Erstlaufzeit.
- Versicherung – meist jährlich zum Hauptfälligkeitstermin, KFZ zum 30. November.
Sonderkündigungsrecht
Bei Preiserhöhung im laufenden Vertrag besteht in den meisten Branchen ein Sonderkündigungsrecht. Es muss innerhalb von typischerweise vier Wochen nach Bekanntgabe ausgeübt werden.
Typische Stolpersteine
- Vertragsende verpasst – automatische Verlängerung greift.
- Doppelbelastung während Übergangs – selten, aber bei nicht korrekt kömmender Kündigung möglich.
- Rufnummernmitnahme beim Mobilfunk separat beantragen.
- Bei Versicherungswechsel keine Lücke entstehen lassen.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Der Vertrag verlängert sich automatisch um meist 12 Monate. Bei Strom und Gas darf die Verlängerung seit dem EU-Recht maximal monatlich sein; bei anderen Branchen gilt die Vertragsklausel.
- Wer kümmert sich um die Kündigung beim alten Anbieter?
Bei Strom und Gas der neue Anbieter. Bei Mobilfunk und Internet meist auch – und seit 2022 ist das gesetzlich verpflichtend regulierbar. Bei Versicherungen muss man in der Regel selbst kündigen.
- Wie lange dauert ein Anbieterwechsel im Schnitt?
Strom und Gas: 4 bis 8 Wochen. Mobilfunk und Internet: 2 bis 4 Wochen nach Vertragsende. Versicherungen: zum nächstmöglichen Kündigungstermin.