Mobilfunktarife
Der deutsche Mobilfunkmarkt wird von drei Netzbetreibern dominiert (Telekom, Vodafone, O2/Telefónica), die ihre Netze an zahlreiche Anbieter vermieten. Die meisten Verbraucher zahlen für Verträge, die ihren tatsächlichen Bedarf weit übersteigen.
Tarifarten
- Prepaid – vorausbezahlte Karten ohne Vertragsbindung. Vorteil: volle Kostenkontrolle, kein Risiko von Mehrkosten.
- Postpaid – klassischer Vertrag mit monatlicher Abrechnung, meist 24 Monate Mindestlaufzeit.
- Discounter – Wiederverkäufer der drei großen Netze, oft mit deutlich besserem Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Bundle-Verträge – mit subventioniertem Smartphone. Lohnt sich rechnerisch fast nie.
Worauf zu achten ist
- Netz – nicht alle Discounter haben dieselbe Netzqualität. Vor Vertragsabschluss Netzabdeckung am Wohnort und Arbeitsplatz prüfen.
- Datenvolumen – realistisch abschätzen. Für reine Messenger- und Mail-Nutzung reichen 3 bis 5 GB; für Streaming unterwegs 10 GB+.
- Laufzeit – monatlich kündbare Tarife sind heute zum gleichen Preis verfügbar wie 24-Monats-Verträge.
- Auslands- und Roaming-Tarife – innerhalb der EU automatisch ohne Aufpreis (Roam-Like-At-Home), außerhalb der EU oft teuer.
Sparpotenzial
Wer von einem teuren Netzbetreiber-Vertrag zu einem Discounter im selben Netz wechselt, spart typisch 10 bis 25 Euro pro Monat – bei vergleichbaren Leistungen.
Häufige Fragen
- Lohnt sich ein Vertrag mit Handy-Subvention?
In den seltensten Fällen. Rechnet man Mehrkosten gegen den Marktpreis des Geräts, zahlt man über 24 Monate fast immer drauf. Günstiger ist meist: Handy separat kaufen, dazu einen reinen SIM-Tarif buchen.
- Was bedeutet 5G und brauche ich das?
5G ist die fünfte Mobilfunkgeneration mit deutlich höheren Datenraten als 4G/LTE. Im Alltag merkt man den Unterschied selten – LTE reicht für Streaming, Videocalls und alle üblichen Anwendungen problemlos.
- Wie wechselt man die Rufnummer mit?
Die Rufnummernmitnahme (Portierung) ist gesetzlich garantiert. Beim Vertragsabschluss beim neuen Anbieter wird sie beantragt; der bisherige Anbieter darf nicht widersprechen. Eine kleine Gebühr (höchstens etwa 6 Euro) ist seit 2021 gesetzlich begrenzt.