KFZ-Versicherung wechseln
Für Millionen Autofahrer ist der jährliche Versicherungs-Wechsel die einfachste Ersparnis überhaupt. Wer rechtzeitig vergleicht, spart pro Vertrag oft zwischen 100 und 400 € im Jahr — ohne irgendwelche Einbußen bei der Leistung.
Der wichtigste Stichtag: 30. November
Bei den meisten KFZ-Versicherungen ist die Vertragslaufzeit das Kalenderjahr. Die ordentliche Kündigung muss bis zum 30. November beim aktuellen Versicherer eingegangen sein — eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung oder ein E-Mail mit gescannter Unterschrift genügt in der Regel.
Wird die Kündigungsfrist verpasst, läuft der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr. Wer also wechseln will, muss sich bis Mitte/Ende November entscheiden — danach ist der Wechsel bis zum nächsten Stichtag blockiert.
Sonderkündigungsrecht: Beitragserhöhung oder Schadenfall
Unabhängig vom 30. November besteht ein Sonderkündigungsrecht in zwei Fällen:
- Beitragserhöhung — vier Wochen nach Bekanntgabe der höheren Prämie kann gekündigt werden.
- Schadenfall — nach jedem regulierten Schaden darf der Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung außerordentlich gekündigt werden.
Schadenfreiheitsklasse mitnehmen
Die wichtigste Kennzahl beim KFZ-Versicherungswechsel ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Sie gibt den prozentualen Beitrag im Vergleich zum Grundpreis an: SF 25 entspricht typisch nur 20 bis 30 % des Grundbeitrags.
Bei einem Wechsel wird die SF-Klasse automatisch beim neuen Versicherer angefragt und übernommen — eine separate Übertragung ist nicht nötig.
Was beim Wechsel zu vergleichen ist
- Haftpflicht-Deckungssumme — mindestens 100 Mio. € pauschal sollte gegeben sein.
- Kasko-Variante — Teilkasko vs. Vollkasko. Bei Fahrzeugwerten unter 8.000 € reicht meist Teilkasko.
- Selbstbeteiligung — bei Vollkasko typisch 300 oder 500 €. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag deutlich.
- Werkstattbindung — Reparatur nur in vereinbarten Partnerwerkstätten. Spart oft 10 %.
- Mallorca-Police — erweitert die Haftpflicht auf Mietwagen im EU-Ausland.
- Neuwert-Entschädigung — bei Neufahrzeugen 12 bis 24 Monate ab Erstzulassung.
Sparpotenzial
Wer mehrere Jahre beim selben Versicherer bleibt, zahlt typischerweise zwischen 100 und 400 € pro Jahr zu viel — Treueverhältnisse werden bei der KFZ-Versicherung nicht belohnt. Bei vergleichbarer Leistung sind 30 % Beitragsunterschied keine Seltenheit.
Häufige Fragen
- Bis wann kann ich die KFZ-Versicherung kündigen?
Bei den meisten Versicherern bis zum 30. November für das laufende Versicherungsjahr. Wer das verpasst, ist ein weiteres Jahr gebunden – außer es greift ein Sonderkündigungsrecht.
- Wie viel kann ich beim Wechsel sparen?
Realistisch zwischen 100 und 400 € pro Jahr. Bei seltener gewechselten Verträgen und Vollkasko-Tarifen oft deutlich mehr.
- Muss ich meine Schadenfreiheitsklasse separat übertragen?
Nein. Der neue Versicherer fragt die SF-Klasse beim alten Anbieter automatisch ab und übernimmt sie korrekt.